Viele Vereine haben ein übersichtliches Budget. Doch auch Vereine, gleich ob eingetragene oder gemeinnützige, sind zu einer Buchhaltung verpflichtet. In der Regel reicht sie ausgelegt für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Belege müssen immer archiviert werden

Doch auch dafür wollen die Belege ordnunggemäß archiviert werden. Leichter wird die Buchhaltung, wenn die Belege vor der Erfassung gründlich sortiert werden. Aber auch eine Prüfung Ihrer Buchhaltung wird so vereinfacht. Ihr Kassenprüfer wird es Ihnen danken.

Es braucht nur zwei Stapel

Sortieren Sie Ihre Belege nach der Art der Zahlung. Das heißt, Sie prüfen Sie erst einmal, wie welche Rechnung bezahlt wurde bezahlt wurde:

  • Wurde bar bezahlt?
  • Wurde über die Bank bezahlt (z.B. bei Lastschrift, Überweisung)?

Schon haben Sie zwei Stapel, einen für die Barbelege und einen zweiten Stapel für die Bankbelege.

Barbelege
Ein Stapel Barbelege, Photo: C.G.

Diese zwei Stapel sortieren Sie jetzt am besten noch einmal nach Datum und arbeiten sie dann nacheinander ab.

Für den Umgang mit den Barbelegen schauen Sie bitte in meinen Artikel “Barbelege richtig sortieren

In meinem Artikel Buchhaltung – wenn Bankauszüge und Bankbelege im Spiel sind erläutere ich Ihnen den Umgang mit Bankbelegen. Dann sind ja auch Kontoauszüge im Spiel.