Lässt die DSGVO (die europäische Datenschutzgrundverordnung) Sie auch schaudern? Gerade erst habe ich mit einer Kollegin telefoniert, die derzeit den “Bach doch noch sehr flach hält”, weil sie sich noch nicht sicher ist, welche Auswirkungen sich für sie ergeben.

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten entdecke ich immer neue Vorteile

Man glaubt es kaum, aber ein gutes Jahr nach Inkrafttreten der DGSVO, der europäischen Datenschutzgrundverordnung, entdecke ich nach und nach immer neue Vorteile. Gerade erst realisierte ich einen neuen Vorteil:

Ein Schlüsselerlebnis in Bonn
Vor wenigen Tagen nahm ich an einem zweitägigen Workshop der Bundesinitiative iMove in Bonn teil.
Thema: “Wie mache ich mein Geschäftsmodell für den Bildungsexport fit?”
Für “meinen” Berufsverband wollte ich über diese spannende Veranstaltung berichten – mit Fotos.

Jeder, der fotografiert muss Persönlichkeitsrechte achten

Wie fotofrafieren rechtens wird

Jeder von uns der Menschen fotografieren will, muss dabei die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden respektieren, mehr zur Lage können Sie in meinem Beitrag “Das liebe Bild” nachlesen.
Genausowenig wie ich “einfach so” abgelichtet werden möchte, wollen auch die Kollegen und Kolleginnen nicht von jedem geknipst werden. – Und schon gar nicht ungenehmigt veröffentlicht.

Ein Vertrag zur Überlassung von Nutzungsrechten gehört zur Grundausstattung

Daher nahm ich meinen Vertrag zur Überlassung von Bildrechten mit und bat die Anwesenden um Ihre Erlaubnis.

Ein Vertragsentwurf im Doppel, eine Hälfte für den Partner und eine verbleibt bei mir als Beleg
Der Vertrag zur Überlassung von Nutzungsrechten; Bild: Claudia Grötzebach

Mehr als 80 Prozent erlaubten die Nutzung der Bilder

Bild: Claudia Grötzebach

Die Mehrzahl war einverstanden, mir die potentielle Veröffentlichung zu gestatten, obwohl wir uns dort das erste Mal gesehen haben.

Die DGSVO zwingt zur Kontaktaufname

Als Networking-Boost aber entpuppte sich, daß ich – dank der DSGVO – jeden Anwesenden ansprechen musste. Das gab mir Gelegenheit, jeden kennen zu lernen und auch meine Kontaktdaten weiter zu geben. Umgekehrt überließen die Unterzeichner mir mit dem Vertrag auch ihre Kontaktdaten. Ein großer Vertrauensvorschuss.

Worauf habe ich als Gastfotografin geachtet?

  1. Ich habe für alle gut wahrnehmbar fotografiert.
  2. Ich zeigte den abgebildeten Personen ihre Fotos und wir diskutierten Ihre Eindrücke.
  3. Wer sich Bilder wünschte, dem habe ich meine angeboten, gegen Namensnennung.
  4. Den Vertrag druckte ich doppelt aus. Ein Exemplar war für meine Unterlagen gedacht, das andere für den Partner.
  5. Bei der Ausgabe des Vertrages nahm ich mir Zeit, um den Vertrag zu erläutern.
  6. Ich haben den Vertrag frühzeitig verteilt, damit ihn jeder noch mal in Ruhe lesen und gegebenenfalls Fragen dazu stellen konnte.
  7. Dass die Organisatoren der Veranstaltung den Vertrag zuerst unterzeichneten, entwickelte Vorbildfunktion für die anderen.
  8. Ich bat um das ausgefüllte Exemplar vor Ort.

Von zwölf Personen haben schließlich zehn ihre Erlaubnis gegeben.

Hier sechs Tipps für den Gastfotografen:

  1. Zeige den Fotografierten die Schnappschüsse.
  2. Bereite ein Foto gegebenenfalls mit Blickkontakt vor.
  3. Halte einen Vertrag bereit, um die Nutzungsrechte zu regeln.
  4. Nimm Dir Zeit, um Fragen zu beantworten.
  5. Frage zuerst die “Hauptpersonen”.
  6. Respektiere ein “Nein”, lösche gegebenenfalls ein Bild sofort in Gegenwart des Abgebildeten.